Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis & Einbürgerung
Wer als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland lebt, benötigt je nach Staatsangehörigkeit und persönlicher Situation einen entsprechenden Aufenthaltsstatus.
Dabei wird unter anderem zwischen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis, der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und der später möglichen Einbürgerung unterschieden.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt und ist zeitlich befristet.
Mögliche Aufenthaltszwecke sind beispielsweise:
• Ausbildung oder Studium
• Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
• Beschäftigung als Fachkraft
• Blaue Karte EU
• Arbeitsplatzsuche oder Chancenkarte
• selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
• Familiennachzug
• weitere gesetzlich vorgesehene Aufenthaltszwecke
Welcher Aufenthaltstitel infrage kommt und welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Viele Aufenthaltstitel werden als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Chipkarte ausgestellt.
Der eAT dokumentiert den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist grundsätzlich nur zusammen mit einem gültigen anerkannten Pass oder Passersatz gültig.
Aufenthaltstitel in Essen beantragen
Für in Essen lebende ausländische Personen sind je nach Aufenthaltszweck die Kommunale Ausländerbehörde oder das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) zuständig.
Das WSC betreut insbesondere internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen in Anerkennungsverfahren. Verschiedene Aufenthaltstitel können online beantragt werden.
Welcome- und ServiceCenter Essen – Aufenthalt und Anträge
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt davon ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Niederlassungserlaubnis beantragt wird.
Für Fachkräfte bestehen besondere Regelungen nach § 18c AufenthG. Dabei können unter anderem Aufenthaltsdauer, Beschäftigung, Rentenversicherungsbeiträge, Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse eine Rolle spielen. Für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten wiederum besondere Voraussetzungen.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte in Essen
Das Welcome- und ServiceCenter Essen bietet Informationen und einen Antragsweg für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach § 18c AufenthG.
Dort finden Sie auch die jeweils benötigten Unterlagen.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte in Essen
Daueraufenthalt-EU
Neben der Niederlassungserlaubnis gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Auch sie ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bei einem späteren Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen bearbeitet auch Anträge auf Daueraufenthalt-EU.
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Für eine Anspruchseinbürgerung gelten derzeit grundsätzlich unter anderem folgende Voraussetzungen:
• in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
• geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
• ein geeignetes Aufenthaltsrecht
• grundsätzlich Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige
• Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1
• Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland
• Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
• grundsätzlich keine entgegenstehenden strafrechtlichen Verurteilungen
• keine sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründe
Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.
Kann ich eingebürgert werden?
Die Bundesregierung stellt einen Quick Check zur Verfügung. Damit können Interessierte zunächst unverbindlich prüfen, ob die wesentlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sein könnten.
Einbürgerungs-Quick-Check starten
Einbürgerung beantragen
Der Einbürgerungsantrag wird bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort gestellt.
Je nach Behörde kann der Antrag persönlich oder bereits digital eingereicht werden. Zunächst sollten die benötigten Nachweise zusammengestellt und die Anforderungen der zuständigen Behörde geprüft werden.
Offizielle Informationen zur Einbürgerung
Was kostet die Einbürgerung?
Die reguläre Gebühr beträgt derzeit 255 Euro pro Person.
Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr in der Regel 51 Euro.
Zusätzliche Kosten können beispielsweise für Sprachzertifikate oder den Einbürgerungstest entstehen.
Einbürgerungstest
Für die Einbürgerung müssen grundsätzlich Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nachgewiesen werden.
Dies kann beispielsweise durch den Einbürgerungstest beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen durch andere anerkannte Nachweise erfolgen.
Der Einbürgerungstest kostet derzeit 25 Euro.
Welche Dokumente können benötigt werden?
Die konkret erforderlichen Unterlagen hängen vom Verfahren und der persönlichen Situation ab.
Dazu können beispielsweise gehören:
• Reisepass oder andere Identitätsdokumente
• Aufenthaltstitel
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde
• gegebenenfalls Scheidungs- oder Namensänderungsunterlagen
• Arbeitsvertrag
• Einkommensnachweise
• Nachweise über Rentenversicherungsbeiträge
• Wohnnachweise
• Sprachzertifikate
• Nachweise über Ausbildung oder Studium
• weitere von der zuständigen Behörde verlangte Dokumente
Es sollte immer vorab bei der zuständigen Behörde geprüft werden, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind.
Russische Dokumente und Übersetzungen
Bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren und Einbürgerungsverfahren können russischsprachige Urkunden und andere Dokumente benötigt werden.
Ich übersetze unter anderem:
• Geburtsurkunden
• Heiratsurkunden
• Scheidungsunterlagen
• Namensänderungsurkunden
• Diplome und Zeugnisse
• Arbeits- und Ausbildungsnachweise
• Bescheinigungen
• weitere Dokumente
Russisch–Deutsch und Deutsch–Russisch
Vor Auftragserteilung sollte bei der zuständigen Behörde geklärt werden, welche Dokumente übersetzt werden müssen und ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Hinweis
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.