Kindergeld, Kinderzuschlag & Elterngeld
Familien in Deutschland können je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation verschiedene staatliche Leistungen erhalten. Zu den wichtigsten gehören Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld.
Welche Leistung infrage kommt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann zusätzlich der Aufenthaltsstatus eine Rolle spielen.
Kindergeld
Kindergeld dient der finanziellen Unterstützung von Familien. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich pro Kind.
Kindergeld wird grundsätzlich für Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch auch nach dem 18. Geburtstag weiterbestehen, beispielsweise während einer Ausbildung oder eines Studiums.
Kindergeld beantragen
Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Die Antragstellung ist online möglich.
Wer Formulare als PDF benötigt oder Kindergeld für ein volljähriges Kind beantragen möchte, findet diese hier:
Kindergeld – Formulare und Anträge
Kindergeld für ausländische Eltern
Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Entscheidend können unter anderem Staatsangehörigkeit, Wohn- beziehungsweise Arbeitsort und Aufenthaltstitel sein.
Für EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten andere Voraussetzungen als für Personen aus Drittstaaten. Bei Drittstaatsangehörigen kommt es insbesondere auf den jeweiligen Aufenthaltstitel an.
Informationen zum Kindergeld für ausländische Eltern
Kinderzuschlag (KiZ)
Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie.
2026 kann der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro monatlich pro Kind betragen. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet.
Grundsätzlich müssen unter anderem Kindergeldbezug, bestimmte Einkommensvoraussetzungen sowie die persönlichen Voraussetzungen des Kindes erfüllt sein.
Anspruch vorab prüfen
Mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit können Familien zunächst prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag grundsätzlich infrage kommen könnte.
Der KiZ-Lotse berechnet allerdings nicht die endgültige Höhe des Kinderzuschlags.
KiZ-Lotse – möglichen Anspruch prüfen
Kinderzuschlag beantragen
Der Antrag kann direkt online bei der Familienkasse gestellt werden. Fehlende Nachweise können gegebenenfalls nachgereicht werden.
Kinderzuschlag online beantragen
Formulare und Anlagen zum Kinderzuschlag finden Sie hier:
Kinderzuschlag – Formulare und Anträge
Welche Unterlagen werden für den Kinderzuschlag benötigt?
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
In der Regel können insbesondere Einkommensnachweise erforderlich sein, zum Beispiel:
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Rentenbescheid
• Elterngeldbescheid
• BAföG-Bescheid
• Nachweise über weitere Einkünfte
• Angaben zu Wohnkosten
• gegebenenfalls weitere von der Familienkasse verlangte Unterlagen
Während des Online-Antrags wird angezeigt, welche Nachweise im jeweiligen Fall benötigt werden.
Elterngeld
Elterngeld unterstützt Eltern finanziell, wenn sie nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten.
Grundsätzlich müssen Eltern unter anderem mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und in Deutschland leben. Während des Elterngeldbezugs darf grundsätzlich höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Außerdem gelten Einkommensgrenzen.
Elterngeld beantragen
Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Zuständig ist grundsätzlich die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes.
Elterngeld sollte rechtzeitig nach der Geburt beantragt werden, da es maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.
Für alle Bundesländer gibt es inzwischen eine digitale Möglichkeit zur Antragstellung; die konkreten Online-Dienste unterscheiden sich je nach Bundesland.
Elterngeld – Informationen und Antrag
Elterngeld – Antragsformulare nach Bundesland
Elterngeld für ausländische Eltern
Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld erhalten.
Bei EU-Bürgern sowie Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist Elterngeld in Deutschland in der Regel möglich, wenn sie hier wohnen oder arbeiten.
Bei Personen aus anderen Staaten hängt der Anspruch insbesondere vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ab.
Elterngeld für ausländische Eltern
Elternzeit
Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe.
Elterngeld ist eine finanzielle Leistung. Elternzeit ist dagegen eine berufliche Freistellung zur Betreuung des Kindes.
Elternzeit muss nicht bei einer Behörde beantragt werden. Arbeitnehmer melden sie bei ihrem Arbeitgeber an.
Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes gilt grundsätzlich eine Anmeldefrist von 7 Wochen. Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag gelten grundsätzlich 13 Wochen.
Elternzeit – Anmeldung und Fristen
Wichtige Online-Angebote für Familien
Kindergeld beantragen
Zum Kindergeld-Antrag
Kinderzuschlag prüfen
Zum KiZ-Lotsen
Kinderzuschlag beantragen
Zum KiZ-Antrag
Elterngeld beantragen
Zu den Elterngeld-Anträgen
Weitere Rechner und Anträge für Familien
Familienportal – Rechner & Anträge
Russische Dokumente und Übersetzungen
Bei Anträgen auf Familienleistungen können je nach persönlicher Situation ausländische Urkunden oder andere Nachweise relevant sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
• Geburtsurkunden
• Heiratsurkunden
• Scheidungsunterlagen
• Namensänderungsurkunden
• Bescheinigungen
• weitere behördliche Dokumente
Wenn russischsprachige Dokumente bei einer deutschen Behörde oder anderen Stelle vorgelegt werden sollen, sollte vorher geklärt werden, ob eine deutsche beziehungsweise beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Ich übersetze Dokumente Russisch–Deutsch und Deutsch–Russisch.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob ein Anspruch besteht und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet die jeweils zuständige Behörde anhand des Einzelfalls.