Rente & Altersvorsorge in Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Ein Rentenanspruch entsteht jedoch nicht automatisch allein dadurch, dass das Rentenalter erreicht wird. Für eine Rente müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein und ein Rentenantrag gestellt werden.
Gesetzliche Altersrente
Für die reguläre Regelaltersrente müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
• Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze
• Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von mindestens 5 Jahren
Die Regelaltersgrenze wird abhängig vom Geburtsjahr schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Daneben gibt es weitere Altersrenten, beispielsweise für langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen.
Informationen zur Regelaltersrente
Rentenkonto und Versicherungsverlauf prüfen
Im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung werden die für die spätere Rente relevanten Zeiten gespeichert.
Es empfiehlt sich, den Versicherungsverlauf frühzeitig zu kontrollieren. Fehlende Zeiten können beispielsweise Beschäftigung, Ausbildung, Studium, Krankheit, Kindererziehung oder Tätigkeiten im Ausland betreffen.
Mit einer Kontenklärung können fehlende oder unvollständige Zeiten geprüft und ergänzt werden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dafür das Formular V0100 auch als Online-Antrag an. Nachweise können direkt hochgeladen werden.
Kontenklärung – Formular V0100 und Online-Antrag
Ausländische Versicherungszeiten
Wer nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland gearbeitet hat, sollte sämtliche ausländischen Versicherungszeiten angeben.
Bestimmte ausländische Versicherungszeiten können bei der Prüfung deutscher Rentenansprüche berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere innerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie bei Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Dabei entsteht grundsätzlich keine gemeinsame „Europarente“. Die beteiligten Staaten prüfen ihre jeweiligen Ansprüche und zahlen ihre Renten nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Deutsche Rentenversicherung – Versicherungszeiten im Ausland
Besonderheit für Spätaussiedler
Für anerkannte Vertriebene und Spätaussiedler können besondere Regelungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) gelten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können im Herkunftsgebiet zurückgelegte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, entsprechende Zeiten und Nachweise frühzeitig im Rahmen der Kontenklärung feststellen zu lassen.
Informationen der Deutschen Rentenversicherung für Aussiedler und Spätaussiedler
Welche Unterlagen können für die Kontenklärung wichtig sein?
Je nach persönlicher Situation können beispielsweise benötigt werden:
• Arbeitsverträge und Arbeitsbescheinigungen
• Zeugnisse und Ausbildungsnachweise
• Nachweise über Schul- und Studienzeiten
• Geburtsurkunden der Kinder
• Nachweise über Beschäftigungszeiten im Ausland
• ausländische Arbeitsbücher und Versicherungsunterlagen
• weitere Nachweise über bisher nicht gespeicherte Zeiten
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass insbesondere Auslandszeiten möglichst frühzeitig geklärt werden sollten, weil die Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Rente beantragen
Die gesetzliche Rente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss beantragt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Der Antrag kann online gestellt und Nachweise können digital hochgeladen werden.
Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?
Je nach Rentenart und persönlicher Situation werden unterschiedliche Angaben und Nachweise benötigt.
Dazu können insbesondere gehören:
• Rentenversicherungsnummer
• Personalausweis, Reisepass oder andere Identitätsnachweise
• Bankverbindung
• Steuer-Identifikationsnummer
• Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
• Nachweise über Sozialleistungen
• gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Feststellungsbescheid
• Angaben zu ausländischen Renten und Versicherungszeiten
• weitere Nachweise abhängig von der beantragten Rentenart
Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine ausführliche Übersicht der benötigten Unterlagen bereit.
Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?
Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung
Bei Fragen zum Rentenkonto, zu fehlenden Versicherungszeiten, ausländischen Zeiten oder zum Rentenantrag empfiehlt sich eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Besonders bei Versicherungszeiten in mehreren Staaten oder bei Spätaussiedlern kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
0800 1000 4800
Russische Dokumente und Übersetzungen
Für die Klärung von Versicherungszeiten oder andere Rentenangelegenheiten können ausländische Dokumente und Nachweise benötigt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
• Arbeitsbücher
• Arbeitsbescheinigungen
• Ausbildungs- und Studiennachweise
• Geburts- und Heiratsurkunden
• Namensänderungsurkunden
• Renten- und Versicherungsunterlagen
• weitere Bescheinigungen
Wenn russischsprachige Dokumente bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen deutschen Stelle vorgelegt werden sollen, sollte vorher geklärt werden, welche Unterlagen übersetzt werden müssen und ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
Ich übersetze Dokumente Russisch–Deutsch und Deutsch–Russisch.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Renten- oder Sozialberatung. Ob und in welchem Umfang deutsche oder ausländische Versicherungszeiten berücksichtigt werden und ob ein Rentenanspruch besteht, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung anhand des jeweiligen Einzelfalls.