Krankenversicherung & Pflegeversicherung in Deutschland

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung schützt Versicherte insbesondere bei Krankheit und übernimmt im Rahmen der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Regelungen Kosten der medizinischen Versorgung.

Mit der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung verbunden: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist grundsätzlich automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte benötigen eine private Pflege-Pflichtversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem Leistungen für:

• ärztliche Behandlung
• Krankenhausbehandlung
• Arznei- und Heilmittel
• Vorsorge und Früherkennung
• Schwangerschaft und Geburt
• Rehabilitation und weitere medizinische Leistungen

Welche Leistungen im konkreten Fall übernommen werden, sollte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Private Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die private Krankenversicherung.

Ob eine private Krankenversicherung möglich oder sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Leistungen und Beiträge richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Privat Krankenversicherte müssen zusätzlich über eine private Pflege-Pflichtversicherung verfügen.

Familienversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.

Dabei gelten unter anderem Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium eine monatliche Einkommensgrenze von 565 Euro, beziehungsweise 603 Euro bei geringfügiger Beschäftigung.

Die Krankenkasse sollte im Einzelfall prüfen, ob eine Familienversicherung möglich ist.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Auch bei Arbeitslosigkeit muss der Krankenversicherungsschutz sichergestellt sein.

Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II erhält und zuvor gesetzlich krankenversichert war, bleibt in der Regel bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Beiträge werden grundsätzlich vom Jobcenter an die Krankenkasse gezahlt.

Wer privat krankenversichert ist, bleibt bei Bezug von Grundsicherungsgeld grundsätzlich privat versichert. Das Jobcenter kann einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Private Zusatzversicherungen werden dagegen nicht vom Jobcenter finanziert.

Weitere Informationen:

Kranken- und Pflegeversicherung bei Grundsicherungsgeld – Bundesagentur für Arbeit

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind.

Welche Leistungen gewährt werden, hängt insbesondere vom festgestellten Pflegegrad und von der jeweiligen Pflegesituation ab.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt daher nicht zwangsläufig sämtliche tatsächlich entstehenden Pflegekosten.

Pflegegrad beantragen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, muss zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Bei gesetzlich Versicherten befindet sich die Pflegekasse bei der jeweiligen Krankenkasse. Der Antrag kann nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auch telefonisch gestellt werden.

Anschließend beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

Wichtig: Für Pflegeleistungen gilt grundsätzlich eine Vorversicherungszeit. In den zehn Jahren vor Antragstellung müssen mindestens zwei Jahre Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der Pflegeversicherung vorliegen.

Pflegegrad und Pflegeleistungen beantragen – Bundesgesundheitsministerium

Die fünf Pflegegrade

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:

Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je höher der festgestellte Pflegegrad, desto umfangreicher können die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung sein.

Bereits bei Pflegegrad 1 stehen bestimmte Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Welche Pflegeleistungen gibt es?

Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation kommen unterschiedliche Leistungen infrage, beispielsweise:

• Pflegegeld
• ambulante Pflegesachleistungen
• Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
• Entlastungsleistungen
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Verhinderungspflege
• Pflegehilfsmittel
• Zuschüsse für bestimmte Wohnraumanpassungen
• vollstationäre Pflege

Welche Leistungen konkret beansprucht werden können, hängt vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation ab.

Übersicht der Pflegeleistungen – Bundesgesundheitsministerium

Pflege durch Angehörige

Auch Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreuen, können sozial abgesichert sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung beispielsweise Beiträge zur Rentenversicherung einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson. Außerdem können Unfall- und Arbeitslosenversicherungsschutz bestehen.

Eine wichtige Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, gepflegt wird.

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Welche Unterlagen können benötigt werden?

Je nach Anliegen können beispielsweise folgende Unterlagen erforderlich sein:

• Krankenversicherungskarte
• Personalausweis oder Reisepass
• medizinische Unterlagen und Befunde
• Krankenhaus- oder Arztberichte
• Medikamentenplan
• vorhandene Pflegeunterlagen
• Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag stellt
• weitere von Kranken- oder Pflegekasse verlangte Nachweise

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, sollte direkt bei der zuständigen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse erfragt werden.

Fremdsprachige Dokumente und Übersetzungen

Bei ausländischen medizinischen, persönlichen oder behördlichen Dokumenten kann eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich sein.

Wenn russischsprachige Unterlagen bei einer Krankenkasse, Pflegekasse, Behörde oder anderen Stelle vorgelegt werden sollen, sollte vorher geklärt werden, welche Dokumente übersetzt werden müssen und ob eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird.

Ich übersetze Dokumente Russisch–Deutsch und Deutsch–Russisch.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche, Versicherungs- oder Sozialberatung. Über Versicherungsstatus, Pflegegrad und konkrete Leistungsansprüche entscheiden die jeweils zuständigen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise Leistungsträger.