Wohngeld & Unterstützung bei Wohnkosten
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es soll dabei helfen, angemessenen Wohnraum finanzieren zu können.
Wohngeld gibt es grundsätzlich in zwei Formen:
• Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter
• Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
Die Höhe des Wohngeldes hängt insbesondere von der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie der berücksichtigungsfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.
Wer kann Wohngeld erhalten?
Wohngeld kommt insbesondere für Haushalte infrage, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig selbst zu tragen, die ihren Lebensunterhalt aber grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Auch Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien können je nach Einkommen und Wohnkosten einen Anspruch haben.
Wer bereits Leistungen erhält, bei denen die Unterkunftskosten berücksichtigt werden, insbesondere bestimmte Leistungen der Grundsicherung, hat grundsätzlich keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.
Wohngeld unverbindlich berechnen
Für Nordrhein-Westfalen gibt es einen offiziellen Wohngeldrechner.
Damit können Sie zunächst unverbindlich prüfen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte und wie hoch dieser ungefähr sein könnte.
Das Ergebnis des Rechners ist noch keine verbindliche Entscheidung. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet die zuständige Wohngeldstelle nach Antragstellung und Prüfung der Unterlagen.
Wohngeld in Essen beantragen
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen ist die Wohngeldstelle der Stadt Essen zuständig.
In Essen stehen Online-Anträge sowohl für den Mietzuschuss als auch für den Lastenzuschuss zur Verfügung. Außerdem können Weiterleistungsanträge online gestellt werden.
Wohngeld bei der Stadt Essen – Antrag, Formulare und Online-Dienste
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Typischerweise können unter anderem benötigt werden:
• Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern
• Nachweise über Einkommen
• Mietvertrag beziehungsweise Nachweise über die Wohnkosten
• bei Eigentum Nachweise über die Belastungen
• gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen
• gegebenenfalls weitere von der Wohngeldstelle angeforderte Unterlagen
Falls während der Bearbeitung Unterlagen fehlen, kann die Wohngeldstelle weitere Nachweise anfordern.
Wann beginnt die Zahlung?
Bei der Stadt Essen wird Wohngeld grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem der Antrag eingeht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Deshalb sollte ein Antrag nicht unnötig hinausgezögert werden, nur weil einzelne Unterlagen noch zusammengestellt werden müssen.
Weiterbewilligung von Wohngeld
Wohngeld wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Wird anschließend weiterhin Unterstützung benötigt, muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Die Stadt Essen empfiehlt derzeit, den Folgeantrag ungefähr zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums selbstständig zu stellen.
Weiterleistungsantrag und weitere Wohngeld-Online-Dienste
Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II?
Wohngeld und Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es dient nicht dazu, den gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren. Wer Leistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, kann grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Welche Leistung im Einzelfall infrage kommt, sollte bei Unsicherheit mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Familien mit Kindern: Bildung und Teilhabe
Familien, die Wohngeld beziehen, können für ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
In Essen ist seit Januar 2026 für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag das Amt für Soziales und Wohnen für diese Leistungen zuständig. Dazu können beispielsweise bestimmte Leistungen für Schule und gesellschaftliche Teilhabe gehören.
Kontakt zur Wohngeldstelle Essen
Die Wohngeldstelle befindet sich beim:
Amt für Soziales und Wohnen
Klinkestraße 29–31
45136 Essen
Telefon: 0201 88-50466
Für eine persönliche Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen.
Russische Dokumente und Übersetzungen
Werden für einen Antrag ausländische Unterlagen benötigt, sollte bei der zuständigen Behörde geklärt werden, ob eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich ist.
Ich übersetze Dokumente und Bescheinigungen Russisch–Deutsch und Deutsch–Russisch.
Wenn eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird, können Sie mir Ihre Dokumente zur Prüfung zusenden.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob ein Anspruch auf Wohngeld oder andere Leistungen besteht und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet die zuständige Behörde anhand des jeweiligen Einzelfalls.